Stiftung LEBENSNERV,
FORUM PSYCHOSOMATIK 1/06





2. Bewerbung, Zulassung, Abschluss

2.1. Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Weiterbildung wendet sich vorrangig an MS-betroffene Personen, es können sich jedoch auch Personen mit anderer chronischer Erkrankung bewerben. Es können sich jedoch keine Neubetroffenen bewerben. Seit der Diagnosestellung sollte mindestens ein Jahr vergangen sein. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die BewerberInnen sollten sich bereits mit der eigenen Erkrankung auseinandergesetzt und die Erkrankung akzeptiert haben sowie Authentizität und Offenheit mitbringen.

Die BewerberInnen sollten offen für eine ganzheitliche Sicht des Lebens mit der Erkrankung an MS und für die Idee des „selbstbestimmten Lebens“ sein. Eine Ausbildung in einem bestimmten Grundberuf ist nicht zwingend erforderlich. Erwünscht, aber nicht zwingend notwendig, sind Beratungserfahrungen (in Selbsthilfegruppen).

Da für wesentliche Teile der Kommunikation in der Weiterbildung auch elektronische Medien genutzt werden, sind technische Voraussetzungen und inhaltliche Kenntnisse im Umgang mit Internet und e-mail erforderlich.


2.2. Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren erfolgt in mehreren Stufen: Voraussetzung für die Teilnahme am Zulassungsverfahren ist ein Bewerbungsschreiben an die Weiterbildungsträgerin mit ausführlichem Lebenslauf. Außerdem sollte das Bewerbungsschreiben die Bedeutung der Erkrankung für das eigene Leben, die Darstellung der eigenen Fähigkeiten, die Motivation für die Weiterbildung und die Darstellung der eigenen Perspektiven nach der Weiterbildung enthalten.

Auf Basis der Bewerbungsschreiben wählt die Weiterbildungsträgerin maximal doppelt so viele BewerberInnen aus, wie Weiterbildungsplätze vorhanden sind. Die so ausgewählten BewerberInnen führen dann ein persönliches Gespräch (in Ausnahmefällen auch telefonisch möglich) mit einer/m Ausbilder/in. Das Gespräch erfolgt selbstorganisiert und auf eigene Kosten auf Basis einer Adressenliste, die von der Weiterbildungsträgerin zur Verfügung gestellt wird.

Aufgrund der Gespräche erfolgt eine weitere Auswahl und eine Einladung zu einem Informations-, Kennenlern- und Motivationsklärungswochenende. Angestrebt wird zum Ende des Wochenendes eine einvernehmliche Entscheidung darüber, ob eine Teilnahme an der Weiterbildung, die Nichtteilnahme oder eine Platzierung auf der Warteliste in Frage kommt. In strittigen Fällen entscheiden die AusbilderInnen.


2.3. Fehlzeitenregelung

Die Teilnahme am Informations-Wochenende und am Selbsterfahrungs-Wochen-block sind verpflichtend und führen bei Nicht-Teilnahme zum Ausschluss von der Weiterbildung. Aus wichtigen Gründen ist die Nicht-Teilnahme an einem der folgenden Wochenendseminare vertretbar, wenn die Inhalte – soweit möglich – nachgearbeitet werden. Stundenweise Fehlzeiten sind nach Absprache mit der Weiterbildungsleitung möglich, müssen jedoch nachgearbeitet werden.


2.4. Ausschluss von der Weiterbildung

Ein Ausschluss von der Weiterbildung kann ebenfalls erfolgen, wenn sich zwei Drittel der AusbilderInnen dafür aussprechen. Voraussetzung dafür ist, dass erhebliche Zweifel an der Eignung eines/r TeilnehmerIn bestehen.


2.5. Zertifikat /Teilnahmebestätigung

Nach Abschluss der Weiterbildung wird ein Zertifikat vergeben. Dazu sind drei Voraussetzungen erforderlich:


Über die Vergabe eines Zertifikates entscheidet die AusbilderInnenkonferenz. TeilnehmerInnen, die kein Zertifikat bekommen, erhalten eine Teilnahmebestätigung mit der Auflistung der absolvierten Inhalte.

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