Stiftung LEBENSNERV,
FORUM PSYCHOSOMATIK 1/06





3. Weiterbildungsleitung, AusbilderInnen, AusbilderInnenkonferenz

3.1. Weiterbildungsleitung und Verantwortlichkeiten

Die Weiterbildung wird durch eine konstante Weiterbildungsleitung (eine/zwei Ansprechperson/en) begleitet, die für die organisatorische Gesamtleitung verantwortlich ist und vermittelnde Aufgaben übernimmt. Dazu gehört auch die Betreuung der Fernstudienanteile. Diese Aufgabe kann, muss aber nicht eine/r der AusbilderInnen übernehmen. Die Weiterbildungsleitung wird durch die Weiterbildungsträgerin bestimmt.

Die AusbilderInnen entscheiden über die Teilnahme und die Zertifizierung und sind in Abstimmung mit der WeiterbildungsträgerIn für die Inhalte der Weiterbildung verantwortlich.


3.2. Qualifikationen der AusbilderInnen

Alle AusbilderInnen sind behindert oder chronisch krank, es handelt sich vorrangig um MS-betroffene AusbilderInnen, die sich bereits intensiv mit der eigenen Behinderung oder ihrer chronischen Krankheit auseinandergesetzt haben.

Alle AusbilderInnen vertreten eine ganzheitliche, integrierte Sicht von MS sowie eine bürgerrechtliche Sicht von Behinderung und sind dem Konzept von Selbstbestimmung und Empowerment verpflichtet.

Die innere Haltung der AusbilderInnen ist: offen, authentisch, teamfähig. Alle AusbilderInnen weisen Fachkompetenz entsprechend des jeweiligen Weiterbildungsinhaltes auf.

Es wird mit einem überschaubaren Kreis von AusbilderInnen gearbeitet, damit einerseits ein Wechsel bei den AusbilderInnen möglich ist, aber andererseits sich die TeilnehmerInnen der Weiterbildung nicht jedesmal auf neue Personen einstellen müssen. Bei sensiblen Themen (etwa Körpergefühl, Sexualität) sollten vertraute AusbilderInnen die Leitung der Weiterbildungseinheit übernehmen.


3.3. AusbilderInnenkonferenz

Alle AusbilderInnen und die Weiterbildungsleitung bilden die AusbilderInnenkonferenz. Die AusbilderInnenkonferenz kommuniziert zu Anfang der Weiterbildung, in der Mitte und zum Ende der Weiterbildung und zwischenzeitlich bei Bedarf. Die Kommunikation kann entweder durch persönliche Treffen oder/und durch Telefonkonferenzen oder/und durch Chats oder/und durch andere Kommunikationsstrategien erfolgen



4. Supervision, Kommunikation in der Peer-Gruppe

Die Inanspruchnahme von Supervision ist im ersten Weiterbildungsjahr freiwillig, im zweiten Weiterbildungsjahr jedoch verpflichtend. Während der gesamten Weiterbildungszeit ist Kommunikation in der Peer-Gruppe verpflichtend. Die Kommunikation kann entweder durch persönliche Treffen oder/und durch Telefonkonferenzen oder/und durch Chats oder/und durch andere Kommunikationsstrategien erfolgen



5. Plan der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt über einen Zeitraum von zwei Jahren und umfasst ca. 180 Einheiten à 45 Minuten bei den Präsenzseminaren. Im nachstehenden Plan der Weiterbildung werden die behandelten Themen dargestellt. Die methodische Umsetzung im Detail wird hier nicht aufgeführt, um Raum für die individuelle und kreative Umsetzung der AusbilderInnen zu lassen.

Im ersten Jahr finden das Informations-, Kennenlern- und Motivationswochende, der Wochenblock zur Selbsterfahrung und drei weitere Wochenendseminare statt. Im zweiten Jahr der Weiterbildung finden sechs Wochenendseminare statt. Begleitend über die gesamte zwei Jahre werden der Austausch in der Peer-Gruppe, die Fernstudienanteile mit Studienbriefen, die Beratungsübungen und die Supervision durchgeführt.


5.1. Erstes Jahr der Weiterbildung

Wochenendseminar 1: Informationen, Kennenlernen, Motivationsklärung
Anschließend (für die feststehenden TeilnehmerInnen) Studienbrief

Wochenblock (Montag – Freitag): Selbsterfahrung
Anschließend Zwischenaufgabe / Studienbrief





voriger Teil (3) ** nächster Teil (5)
voriger Artikel ** nächster Artikel
FP-Gesamtübersicht
Startseite