Stiftung LEBENSNERV, FORUM PSYCHOSOMATIK 2/09 |
Eine an MS erkrankte Sozialarbeiterin mit einem GdB von 70 bewarb
sich mit hervorragenden Zeugnissen beim Landgericht Hanau auf eine
Stellenausschreibung des Landes Hessen. Bereits während ihres Studiums
war sie in der Bewährungshilfe des Landgerichts Hanau tätig. Nach
Eingang der Bewerbung wurde weder der Schwerbehindertenbeauftragte
über die Bewerbung einer Schwerbehinderten unterrichtet, noch
die Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Stelle
wurde vergeben, der Bewerberin aber nicht abgesagt. Zu Recht fühlte
sich die Bewerberin wegen ihrer Behinderung diskriminiert. Nach vergeblicher
außergerichtlicher Korrespondenz erhob sie vor dem Arbeitsgericht
Klage gegen das Land Hessen wegen Verstoßes gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Land Hessen wurde
dann zur Zahlung einer Entschädigung von 5.600 Euro zuzüglich
Zinsen verurteilt.
Quelle: MSK-Blickpunkt 3/09
Im Mai 2009 gab der Petitionsausschuss des Bundestages der MS-betroffenen Imke Paust aus Hamburg recht und leitete ihr Anliegen zusammen mit einer deutlichen Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an die Fraktionen des Deutschen Bundestages weiter. Weitere Exemplare erhielten die Ministerien für Arbeit und Soziales sowie das Familienministerium. Die kobinet-nachrichten sprachen mit der Petentin:
kobinet-nachrichten: Frau Paust, sie haben jetzt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur gesetzlichen Regelung der Elternassistenz geschafft. Warum setzen Sie sich für die Elternassistenz so hartnäckig ein?
Imke Paust: Durch meine Behinderung (Tetraparese durch MS) erlebe ich täglich, wie schwer und kompliziert sich der Alltag mit einem achtjährigem Kind gestaltet. Im Jahre 2007 hatte ich bereits nach langem Kampf mit verschiedenen Ämtern durchgesetzt, dass ich einen „Elternassistenten“ beschäftigen darf. Diese Bewilligung erfolgte nach SGB VIII § 20 Hilfe für Kinder in Notlagen. Der Assistent erhielt einen „sagenhaften“ Stundenlohn von 1,10€ – 3,15€ in der Stunde, ohne Zuschüsse zur Sozialversicherung etc. Nur was nützte diese Bewilligung den vielen anderen behinderten Eltern, wenn es in der Hand eines Stadtrates lag, der damals, nach einem von mir verschickten offenen Brief, das Jugendamt angewiesen hatte, unkompliziert zu handeln. Also legte ich im Mai 2007 eine Petition mit der Forderung zur Berücksichtigung behinderter Eltern im SGB XII ein. Am 27. Mai 2009 entschied der Petitionsausschuss dann endlich auch darüber und sprach sich einstimmig für eine Vorlage bei den Fraktionen und Ministerien aus.
kobinet-nachrichten: Sie waren zu dem Zeitpunkt ein Einzelfall. Ihr Assistent erhielt noch nicht einmal den Mindestlohn. Hat sich inzwischen an diesen beiden Tatsachen etwas geändert?
Imke Paust: Ja, es hat sich etwas geändert. Inzwischen bekommen nach meiner Kenntnis bereits sechs weitere Betroffene, die meinen offenen Brief und den dazugehörigen Bewilligungsbescheid vorgelegt haben, jetzt auch diese Hilfe. Allerdings wird immer noch dieser niedrige Lohn gezahlt. Ich hoffe, dass es bald zu einer Verankerung im Gesetz kommt.Sonst sind die Kinder,um die es zum jetzigen Zeitpunkt geht, bis dahin erwachsen geworden.
voriger Artikel **
nächster Artikel
FP-Gesamtübersicht
Startseite