Stiftung LEBENSNERV,
FORUM PSYCHOSOMATIK 2/09



AGG-Erfolg für MS-betroffene Frau

Eine an MS erkrankte Sozialarbeiterin mit einem GdB von 70 bewarb sich mit hervorragenden Zeugnissen beim Landgericht Hanau auf eine Stellenausschreibung des Landes Hessen. Bereits während ihres Studiums war sie in der Bewährungshilfe des Landgerichts Hanau tätig. Nach Eingang der Bewerbung wurde weder der Schwerbehindertenbeauftragte über die Bewerbung einer Schwerbehinderten unterrichtet, noch die Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Stelle wurde vergeben, der Bewerberin aber nicht abgesagt. Zu Recht fühlte sich die Bewerberin wegen ihrer Behinderung diskriminiert. Nach vergeblicher außergerichtlicher Korrespondenz erhob sie vor dem Arbeitsgericht Klage gegen das Land Hessen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Land Hessen wurde dann zur Zahlung einer Entschädigung von 5.600 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt.
Quelle: MSK-Blickpunkt 3/09


MS-Betroffene: Petition zur Elternassistenz erfolgreich

Im Mai 2009 gab der Petitionsausschuss des Bundestages der MS-betroffenen Imke Paust aus Hamburg recht und leitete ihr Anliegen zusammen mit einer deutlichen Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an die Fraktionen des Deutschen Bundestages weiter. Weitere Exemplare erhielten die Ministerien für Arbeit und Soziales sowie das Familienministerium. Die kobinet-nachrichten sprachen mit der Petentin:

kobinet-nachrichten: Frau Paust, sie haben jetzt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur gesetzlichen Regelung der Elternassistenz geschafft. Warum setzen Sie sich für die Elternassistenz so hartnäckig ein?

Imke Paust: Durch meine Behinderung (Tetraparese durch MS) erlebe ich täglich, wie schwer und kompliziert sich der Alltag mit einem achtjährigem Kind gestaltet. Im Jahre 2007 hatte ich bereits nach langem Kampf mit verschiedenen Ämtern durchgesetzt, dass ich einen „Elternassistenten“ beschäftigen darf. Diese Bewilligung erfolgte nach SGB VIII § 20 Hilfe für Kinder in Notlagen. Der Assistent erhielt einen „sagenhaften“ Stundenlohn von 1,10€ – 3,15€ in der Stunde, ohne Zuschüsse zur Sozialversicherung etc. Nur was nützte diese Bewilligung den vielen anderen behinderten Eltern, wenn es in der Hand eines Stadtrates lag, der damals, nach einem von mir verschickten offenen Brief, das Jugendamt angewiesen hatte, unkompliziert zu handeln. Also legte ich im Mai 2007 eine Petition mit der Forderung zur Berücksichtigung behinderter Eltern im SGB XII ein. Am 27. Mai 2009 entschied der Petitionsausschuss dann endlich auch darüber und sprach sich einstimmig für eine Vorlage bei den Fraktionen und Ministerien aus.

kobinet-nachrichten: Sie waren zu dem Zeitpunkt ein Einzelfall. Ihr Assistent erhielt noch nicht einmal den Mindestlohn. Hat sich inzwischen an diesen beiden Tatsachen etwas geändert?

Imke Paust: Ja, es hat sich etwas geändert. Inzwischen bekommen nach meiner Kenntnis bereits sechs weitere Betroffene, die meinen offenen Brief und den dazugehörigen Bewilligungsbescheid vorgelegt haben, jetzt auch diese Hilfe. Allerdings wird immer noch dieser niedrige Lohn gezahlt. Ich hoffe, dass es bald zu einer Verankerung im Gesetz kommt.Sonst sind die Kinder,um die es zum jetzigen Zeitpunkt geht, bis dahin erwachsen geworden.


Quelle: kobinet-nachrichten vom
11.6.2009 Weitere Infos:
www.elternassistenz.de






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