Stiftung LEBENSNERV,
FORUM PSYCHOSOMATIK 1/01

Finanzierung durch Bußgeldzuweisung

"...wird der Angeklagte zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Mark verurteilt. Der Betrag soll einer gemeinnützigen Einrichtung zugute kommen." Alltag in einem deutschen Gerichtssaal. Der Richter oder die Richterin entscheidet dann, welcher gemeinnützigen Einrichtung der Betrag zufließen soll. Oft wird dann das "Rote Kreuz" genannt oder Einrichtungen, die den RichterInnen persönlich bekannt sind. Alle Oberlandesgerichte führen Listen mit einem Verzeichnis von gemeinnützigen Einrichtungen, die die RichterInnen als Hilfe für ihre Entscheidung benutzen können. Auch die Stiftung LEBENSNERV ist in allen Listen der Republik vertreten, leider sind wir aber nicht so bekannt wie etwa das "Rote Kreuz". Falls Sie also Kontakt zu einem Richter oder einer Richterin haben, die Geldbußen zuweisen können (meist in Strafsachen), fragen Sie ihn oder sie doch einfach einmal, ob er die Stiftung LEBENSNERV kennt und sich vorstellen könne, ihre Arbeit zu unterstützen. Wir schicken der betreffenden Person dann gerne Informationen über unsere Arbeit und vorbereitete Zahlkarten. Diese Zahlkarten dürfen keine Spendenzahlkarten sein, da die Straftäter ihr Bußgeld ja nicht absetzen dürfen. - Apropos Zahlkarte: In dieser Ausgabe finden Sie nur den Spendenzahlschein.

Wenn Sie als ZustifterIn tätig werden möchten, so rufen Sie uns kurz an - wir senden Ihnen dann den Zustiftungszahlschein.

Als Vorstand bedanken wir uns bei allen SpenderInnen und ZustifterInnen, die uns im letzten Jahr unterstützt haben und so erst die Arbeit für eine ganzheitliche Sicht der MS möglich gemacht haben!

voriger Artikel ** nächster Artikel
Inhalt von FP 1/01 ** FP-Gesamtübersicht
Startseite