Stiftung LEBENSNERV,
FORUM PSYCHOSOMATIK 2/00

Jede Mark ist wichtig!

Von "Spenden", "Zustiftungen" und dem neuen Stiftungsrecht

Gibt es eigentlich einen Mindest- oder einen Höchstbetrag, mit der man die Stiftung LEBENSNERV unterstützen kann, fragte uns vor kurzem eine Interessentin. Natürlich nicht, haben wir geantwortet, jede Mark ist wichtig, aber wichtig ist es auch, zwischen "Spenden" und "Zustiftungen" zu unterscheiden. Deshalb hier eine Klarstellung.

Spenden: Sie können in beliebiger Höhe gemacht werden, Bei einer Spende ab 100 Mark erhalten Sie dafür von uns eine Spendenquittung (neudeutsch: "Zuwendungsbescheinigung"). Sie können den Betrag steuerlich geltend machen. Die Spenden, die wir erhalten, müssen zeitnah (und das ist ein wichtiges Wort!) in unsere Projekte fließen, das sind etwa unsere Zeitschrift FORUM PSYCHOSOMATIK oder der Forschungspreis.

Zustiftungen: Auch sie können in beliebiger Höhe gemacht werden, auch dafür erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung, die Sie steuerlich absetzen können. Nun fängt aber der Unterschied an: Die Zustiftung fließt unserem Grundkapital zu, erhöht also langfristig unseren Kapitalstock und versetzt uns in die Lage, unabhängiger zu planen.

Aktion Zustiftung: Im Herbst 1999 haben wir diese besondere Aktion gestartet: Um unser Kapital zu erhöhen, haben wir dazu aufgerufen, Beträge ab 1000 Mark "zuzustiften", da wir uns langfristig vorgenommen haben, eine "Forschungskoordination" (vgl. Heft 2/99) finanzieren zu können. Alle Personen, die einen Betrag ab 1000 Mark zugestiftet haben oder noch zustiften werden, werden in unsere öffentliche Liste der ZustifterInnen aufgenommen. Zustiftungsbeträge, die darunter liegen, werden nicht in diese Liste aufgenommen, das ist der Unterschied.

Neues Stiftungsrecht: Ab Januar 2000 hat der Gesetzgeber eine wichtige Neuregelung eingeführt, die private Mäzene verstärkt ansprechen soll: Bis zu 40.000 Mark im Jahr können an eine gemeinnützige Stiftung gegeben und damit von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Erben, die ihr Vermögen in eine Stiftung einbringen, werden von der Erbschaftssteuer befreit.

Beides, Spenden und Zustiftungen sind für uns wichtig. Sie, liebe Leserinnen und Leser, entscheiden, was Sie uns zukommen lassen und ob Ihre Unterstützung in konkrete Projekte oder die langfristige Absicherung fließen soll. Bitte verwenden Sie dazu die jeweilige Zahlkarte, die der Druckversion von FORUM PSYCHOSOMATIK beiliegt. Die längliche Spenden-Zahlkarte hat eine abtrennbare Quittung an der rechten Seite und das Wort Spende ist rot vorgedruckt. Die Zustiftungs-Zahlkarte hat ein Durchschreibeblatt und auf ihr ist maschinell und in schwarz der Zweck "Zustiftung" vorgegeben.

Wenn Sie die Zahlkarten benötigen, weil Ihr Heft keine enthielt oder weil Sie das Heft nicht beziehen, und wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an (Tel: 030 - 43 63 542) oder schicken Sie uns eine E-Mail (lebensnerv@gmx.de). Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

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