Die Diagnosemitteilung und der Verlauf einer multiplen Sklerose (MS) hinterlassen tiefe Spuren in der Lebensgeschichte der Betroffenen. Häufig führen die Symptome dieser bisher unheilbaren chronischen Erkrankung zum Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben, zu Selbstwertproblemen und Resignation, da die gesamte Identität der Betroffenen erschüttert wird. Obwohl niemand diese Tatsache bezweifelt, werden die Betroffenen mit ihren Angehörigen und FreundInnen doch weitgehend alleine gelassen. Ein Angebot an psychischer Unterstützung, das diesen Tendenzen erfolgreich entgegenwirken könnte, wird bisher kaum vorgehalten. Gerade bei MS-Betroffenen, die sich bei einem schubförmigen oder chronisch progredienten, niemals aber vorhersagbaren Krankheitsverlauf mit sich ständig verändernden Gegebenheiten auseinandersetzen müssen, ist eine lebensbegleitende Beratung deshalb unverzichtbar.
Der klassische Beratungsansatz hat jedoch seine Grenzen, da er von vielen MS-Betroffenen als bevormundend, von oben herab oder zu medizinisch orientiert erlebt wird. Abhilfe kann in diesem Falle die ergänzende Unterstützungsform des "Peer-Counseling" (Betroffene beraten Betroffene) bringen. Der Begriff "Peer-Counseling" stammt aus der weltweiten "Independent Living - Bewegung" behinderter Menschen, die für Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Eigenverantwortung eintreten. Hier sind die BeraterInnen "peers", "Gleiche", also Menschen, die Ähnliches erlebt haben wie ihre GesprächspartnerInnen.
Bei der gemeinsamen Suche nach einem besseren Weg mit der Krankheit bringen die betroffenen BeraterInnen ihre eigenen Erfahrungen mit ein: ihre Mühen und Ängste, aber auch ihr Selbstvertrauen und ihren Mut. Das Ziel des "Peer-Counseling" ist, behinderte Ratsuchende in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken und sie in ihrem Selbsthilfepotenzial zu unterstützen, eigene Problemlösungen zu entwickeln. Dadurch, dass der Berater oder die Beraterin zum einen selber behindert oder chronisch krank ist, zum anderen zusätzlich die fachliche Qualifikation als BeraterIn mitbringt, kann sich eine größere Vertrauensbasis entwickeln. Im Beispiel des selbstbestimmten Lebens mit Behinderung oder chronischer Krankheit eines/r selbst betroffenen BeraterIn können Ratsuchende eine Vorbildrolle für sich selbst entdecken.
Da es für die "Lebensbegleitende Beratung" MS-betroffener Menschen noch kaum Peer-BeraterInnen in Deutschland gibt, beginnt die Stiftung LEBENSNERV im Jahr 2004 mit einer Pilot-Weiterbildung, die finanziell vom Förderpool der Krankenkassen "Partner der Selbsthilfe" unterstützt wird. Die Weiterbildung zum/zur "Peer-CounselorIn" erfolgt nach einem Curriculum der Stiftung LEBENSNERV und befähigt zur lebensbegleitenden Beratung MS-betroffener Menschen im Sinne des Peer-Counseling-Prinzipes. Dies bedeutet vor allem, eine parteiliche Beratung durchzuführen, das heißt "parteilich" im Sinne des/der Ratsuchenden vorzugehen und sich bei der Beratung nicht an eigenen Vorstellungen und/oder unerfüllt gebliebenen Zielen zu orientieren.
Das Beratungsangebot nach dem "Peer-Prinzip" versteht sich nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu den bislang bestehenden Beratungsangeboten von Einrichtungen und Organisationen. Langfristig wird die Schaffung eines bundesweiten Beratungsnetzes für MS-Betroffene auf Basis des Peer-Counseling-Prinzipes angestrebt.
Entsprechend dem ganzheitlichen Verständnis der Erkrankung an MS wird auch die Durchführung der Weiterbildung im Sinne eines ganzheitlichen Lehrens und Lernens organisiert. Dies bedeutet, dass die einzelnen Weiterbildungsinhalte nicht isoliert voneinander stehen, sondern miteinander verknüpft sind und dass der Bezug zum eigenen Erleben und Handeln immer gegeben ist.
Alle AusbilderInnen sind selbst behindert oder chronisch krank, es handelt sich vorrangig um MS-betroffene AusbilderInnen, die sich bereits intensiv mit der eigenen Behinderung oder ihrer chronischen Krankheit auseinandergesetzt haben. Alle AusbilderInnen vertreten eine ganzheitliche, integrierte Sicht von MS sowie eine bürgerrechtliche Sicht von Behinderung und sind dem Konzept von Selbstbestimmung und Empowerment verpflichtet.
Die Weiterbildung wendet sich vorrangig an MS-betroffene Personen, es können sich jedoch auch Personen mit anderer chronischer Erkrankung oder Behinderung bewerben. Seit der Diagnosestellung muss mindestens ein Jahr vergangen sein. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die BewerberInnen sollten sich bereits mit der eigenen Erkrankung auseinandergesetzt und die Erkrankung akzeptiert haben sowie Authentizität und Offenheit mitbringen.
Die BewerberInnen sollen offen für eine ganzheitliche Sicht des Lebens mit der Erkrankung an MS und für die Idee des "selbstbestimmten Lebens" sein. Eine Ausbildung in einem bestimmten Grundberuf ist nicht zwingend erforderlich. Erwünscht, aber nicht zwingend notwendig, sind Beratungserfahrungen (in Selbsthilfegruppen).
Da für wesentliche Teile der Kommunikation in der Weiterbildung auch elektronische Medien genutzt werden, sind technische Voraussetzungen und inhaltliche Kenntnisse im Umgang mit Internet und e-mail erforderlich.
| Informationswochenende: | 30. Januar - 1. Februar 2004 |
| Selbsterfahrungswoche: | 15. - 19. März 2004 |
| Wochenendseminare: | 7. - 9. Mai 2004 |
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17. - 19. September 2004 12. - 14. November 2004 21. - 23. Januar 2005 4. - 6. März 2005 15. - 17. April 2005 3. - 5. Juni 2005 23. - 25. September 2005 11. - 13. November 2005 |
Die Kosten für das Informationswochenende betragen 75 Euro. Damit werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Kosten für die ReferentInnen gedeckt. Die Anreise ist selbst zu zahlen.
Der Eigenanteil für den anschließenden Pilotkurs beträgt 750 Euro pro TeilnehmerIn. Darin sind Unterkunft und Verpflegung und die Kosten für die gesamte Ausbildung enthalten. Die Anreise muss jeweils selbst gezahlt werden. Die Supervision wird von der Stiftung LEBENSNERV mit 50 Euro/Stunde für maximal sieben nachgewiesene Supervisionsstunden bezuschusst.
Über die Vergabe eines Zertifikates entscheidet die AusbilderInnenkonferenz. TeilnehmerInnen, die kein Zertifikat bekommen, erhalten eine Teilnahmebestätigung mit der Auflistung der absolvierten Inhalte.
Voraussetzung für die Teilnahme am Zulassungsverfahren ist ein Bewerbungs-schreiben mit ausführlichem Lebenslauf und die Bestätigung, an allen Ausbil-dungsterminen teilzunehmen. Im Bewerbungsschreiben sollte die Bedeutung der Erkrankung für das eigene Leben, die Darstellung der eigenen Fähigkeiten, die Motivation für die Weiterbildung und die Darstellung der eigenen Perspektiven nach der Weiterbildung enthalten sein.
Auf Basis des Bewerbungsschreiben werden maximal 20 BewerberInnen ausge-wählt. Die so ausgewählten BewerberInnen führen dann ein persönliches ca. einstündiges Gespräch (in Ausnahmefällen auch telefonisch) mit einer/m Aus-bilder/in. Das Gespräch erfolgt auf eigene Kosten (45 Euro), die direkt an den/die Ausbilder/in zu zahlen sind.
Aufgrund der Gespräche erfolgt eine weitere Auswahl und eine Einladung zu einem Informations-, Kennenlern- und Motivationsklärungswochenende. Angestrebt wird zum Ende des Wochenendes eine einvernehmliche Entscheidung darüber, ob eine Teilnahme an der Weiterbildung, die Nichtteilnahme oder eine Platzierung auf der Warteliste in Frage kommt. In strittigen Fällen entscheiden die AusbilderInnen.